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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Schnellangriff im Innenangriff schriftlich verboten? | 49 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 388805 | ||
Datum | 28.02.2007 14:50 MSG-Nr: [ 388805 ] | 14132 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Michael Hilbert Muss es den für alles und jedes Teil in D eine Schriftlich fixierte Regelung oder einen erlass geben? Kann man nicht auch mal nur, und ganz alleine auf den Verstand setzen, den eine Führungskraft mit minimum TruFü Ausbildung haben sollte? Entsprechende Verordnung (Danke Jo) MfG Ingo -- - 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht. "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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