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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Ärger mit TV-Sender bei Einsätzen | 87 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 389106 | |||
Datum | 02.03.2007 09:03 MSG-Nr: [ 389106 ] | 23830 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Der "Presseprecher" soll Ansprechperson der Medien sein (...) Soweit in Ordnung (...)und die Entscheidungsmacht haben, was geschrieben und wie viel gezeigt werden darf. Wie bitte? Sag mal, wie stellst du dir das vor? Ich verweise einfach mal auf meine Signatur! MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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