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| Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
| Thema | Ärger mit TV-Sender bei Einsätzen | 87 Beiträge | ||
| Autor | Will8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg | 389116 | ||
| Datum | 02.03.2007 09:26 MSG-Nr: [ 389116 ] | 23785 x gelesen | ||
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Hallo Carsten, zunächst gibt es keinen allgemeinen Verschwiegenheitspflicht der Feuerwehr. Im Gegenteil es gibt im Pressegesetz eine Auskunftspflicht: § 4 Informationsrecht der Presse (1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. (2) Auskünfte können verweigert werden, soweit hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder Vorschriften über die Gemeinhaltung entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet. Wobei diesen Ausschnitt aus dem Würrtmebergischen Pressegesetz stammt. Weil wir es hier mit Landesrecht zu tun haben, kann das natürlich von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich aussehen. Geschrieben von Carsten Lanz macht es denn eurer Meinung nach Sinn so etwas wie einen Pressesprecher zu installieren? das würde ich eindeutig mit Ja beantworten. Und wenn er entsprechend qualifiziert ist wird er viel dazu beitragen können die Lage nicht so weit eskalieren zu lassen wie im Beitrag beschrieben. Sollte es sich aber nicht vermeiden lassen Presseverteter von der Einsatzstelle zu entfernen, so ist das nicht Aufgabe des Pressesprechers, sondern des Einsatz- oder Abschnittleiters. Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | ||||
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