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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Ärger mit TV-Sender bei Einsätzen | 87 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 389132 | |||
Datum | 02.03.2007 10:00 MSG-Nr: [ 389132 ] | 23776 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Gerade nach diesem Verhalten würde ich dem FRF jede Aufnahme verbieten, nicht nur bei Einsätzen sondern auch bei allen anderen Veranstaltungen. Und gerade das dürfte schwierig werden - insbesondere bei Einsätzen o.ä. Also verbieten kannst du es zwar. Ich glaube jedoch kaum, daß es durchsetzbar sein wird. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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