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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Ärger mit TV-Sender bei Einsätzen | 87 Beiträge | ||
Autor | Kai 8S., Oldenburg / Niedersachsen | 389141 | ||
Datum | 02.03.2007 10:27 MSG-Nr: [ 389141 ] | 23781 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan Brüning ein, genau das kannst Du als Behörde nicht. Jeder Pressevertreter, der Interesse bekundet, muss von Dir informiert werden. Du kannst nicht selektiv oder sogar "exklusiv" arbeiten. Schon wieder die falschen Worte geschrieben :-) Mit Informiert meinte ich,"in Kenntnis von dem Ereignis setzen". An der Einsatzstelle sieht das anders aus. Ob der FRF da nicht richtig informiert wurde oder dies sogar von der Feuerwehr Hinte verweigert wurde entzieht sich meiner Kenntnis da mir nur diese einseitige Dartellung des FRF bekannt ist. Gruß Kai Stollberg | ||||
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