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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Ärger mit TV-Sender bei Einsätzen | 87 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 389302 | |||
Datum | 03.03.2007 13:59 MSG-Nr: [ 389302 ] | 23710 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Laut Zeitungsbericht wird das noch entschieden. De AL ist sich nur sicher das es zur Anzeige kommen wird. Wird jetzt noch entschieden wer die Anzeige macht (kann ja eigentlich nur die Gemeinde sein) oder wen man anzeigen will? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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