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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Ärger mit TV-Sender bei Einsätzen | 87 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 389340 | |||
Datum | 03.03.2007 18:48 MSG-Nr: [ 389340 ] | 23695 x gelesen | |||
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Wieso nicht, dann könnte es nie mehr eine schlechte Berichterstattung über die Feuerwehr geben. Sofern dem fach- und sachkundigen Journlisten nichts auffällt, was sein Mißfallen erregt. Denn wenn Sie merken, daß etwas schief geht, müssen Sie doch die Kamera wegwerfen und mit ran, sonst unterlassene Hilfeleistung ;-) *g* Ich sehe schon die Schlagzeile: "Feuerwehrmann verhindert die Hilfeleistung durch einen Journalisten!" MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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