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RubrikAusbildung zurück
ThemaTruppmann Lehrgang in Vollzeit?11 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen389424
Datum04.03.2007 17:36      MSG-Nr: [ 389424 ]4902 x gelesen

Geschrieben von Hendrik G.namen habe ich geändert^^ ging mir einfach um anonymität...


Das ist schön, aber unerwünscht. Bitte trage deinen vollen Namen ein.

Geschrieben von Hendrik G.also der wechesl ist mit 17 möglich und damit auch die zulassung für lehrgänge....

Das ist falsch:

Die Laufbahnverordnung sagt:

(2) In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) darf nur aufgenommen werden,

a) wer das 18. Lebensjahr vollendet hat,

b) wer den Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig und gesundheitlich entspricht und

c) wer nicht vorbestraft im Sinne des § 20 Abs. 2 Buchstabe a - c dieser Verordnung ist.


Das mit den 17. Jahren war mal...



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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