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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Vorschriften 'funktionierende' FuG´s ? | 8 Beiträge | ||
Autor | Marc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern | 389766 | ||
Datum | 06.03.2007 14:54 MSG-Nr: [ 389766 ] | 5130 x gelesen | ||
Geschrieben von Magnus Hammerl Mit welchen Argumenten wird denn die Sofortbeschaffung der Akkus abgelehnt? Das übliche. Etatüberschreitung (der ist zwar schon mit 3 Bleistiften überschritten, aber hört sich immer gut an), kein Geld, muss erst noch von x, y und z genehmigt werden ect. ect. . Das gleiche hab ich vor 3 Monaten auch schon mal gehört. Merke: eine "merkwürdige" Aussage von einem kleinem Mann ist dummes Gewäsch und eine ebensolche Aussage eines großen Mannes ist ein aussagekräftiges Argument. Geschrieben von Magnus Hammerl Im Ernst: Mit unserer Gemeinde wurde die Vereinbarung getroffen, dass der GW Ersatzbeschaffungen (nicht Neuanschaffungen) die einen bestimmten Betrag nicht überschreiten in eigenem Ermessen durchführen darf. Die Idee ist gar nicht blöd. ->Grauzonenbereinigung sozusagen. Geschrieben von Sebastian Krupp ...Wenn die FwDV 7 nicht mind. 90% Flaschenfüllung vorschreiben würde, würden wir dann mit leeren Flaschen arbeiten? Ja. Zumindest wären dann 70% auch nichts ungewöhnliches. | ||||
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