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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ordnungswidrigkeit: keine adäquate PSA (?) | 49 Beiträge | ||
Autor | Niko8las8 H.8, Osnabrück / Wuppertal / Niedersachsen | 390081 | ||
Datum | 07.03.2007 20:22 MSG-Nr: [ 390081 ] | 19008 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian Ridder Angenommen, eine Gemeinde weigert sich, Überhosen(setze jede andere PSA) zu beschaffen, die Gründe interessieren erstmal nicht. Geschrieben von Adrian Ridder Insofern handelt ein Unternehmer (Bürgermeister in Vertretung der Gemeinde bzw. der Kdt. in Vertretung des Unternehmers) ordnungswidrig, wenn er nötige PSA nicht beschafft. Das würde ich auch so sehen. Ich habe da aber so meine Bedenken, dass es auf die Überhosen übertragbar ist. Bei Ausrüstungsgegenständen die klar in § 12 aufgeführt sind, ist das sicherlich so... mkG Nikolas Alles was ich schreibe kann, muss aber nicht, die Meinung meiner Feuerwehr sein... Immer einen Besuch wert: | ||||
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