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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ordnungswidrigkeit: keine adäquate PSA (?) | 49 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 390092 | ||
Datum | 07.03.2007 21:01 MSG-Nr: [ 390092 ] | 18961 x gelesen | ||
Hallo, ohne jetzt mal in irgendwelchen Paragraphen und Gesetzen zu stöbern, Ich Denke das der Gesetzgeber den Kommunen irgendwo ein Schlupfloch gelassen hat, so dass sie sich nicht unbediengt an alles halten müssen, was gängige Norm ist. Und wenn doch, was passiert den, wie oft kommt jemand von der FuK/GuV und überprüft eine Feuerwehr auf Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen oder gängigen Regeln, und wenn wer kommt, was geschieht .... Wie das in der Industrie aussehen kann wissen wir, BG kommt, BG begeht, und wenn Sicherheitsmängel erkennbar sind gibt´s ne Frist, wenn die Mängel zu scharf sind --> Betriebsstilllegung ..... (von den Geldstrafen mal abgesehen) und wenn die BG da war, kommt irgendwann das Gewerbeaufsichtsamt .....gleiches Spiel, nur mit noch weiteren faktoren (Sozialräume, Duschen, Toiletten, und und und) Und wenn was passiert, wo Sucht man, bei den Gerätewarten, den Einsatzleitern, Kommandanten ...usw. wie oft wird aber der Stand der Ausrüstung unter die Lupe genommen? und wenn diese unter die lupe genommen wird (weil was passiert ist) wieviele Untersuchungskommisionen dauert es, bis die die Forne stehen dann was neues auf dem leib haben. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter ICQ 494000336 | ||||
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