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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSonderrecht und StVO31 Beiträge
AutorAndr8eas8 S.8, Warendorf / NRW390308
Datum09.03.2007 05:27      MSG-Nr: [ 390308 ]13569 x gelesen
Infos:
  • 09.03.07 Literatur Rechtsgrundlagen & Fahrpraxis

  • Hallo,

    ich bin seit mehreren Jahren als Ausbilder im Bereich Sonder- und Wegerechte aktiv. Dies gilt sowohl bei der Feuerwehr (Ausbilder im Grundlehrgang, Ausbilder bei der jährlichen Kraftfahrerbelehrung) als auch dienstlich bei der Polizei. Ich halte pro Jahr eigentlich mindestens 10 - 15 Fortbildungsveranstaltungen zu dem Thema.

    Ich habe daher einige Informationen zu dem Thema. Unter anderem kann ich eine PowerPointPräsentation zur Verfügung stellen, die ich regelmäßig bei der Feuerwehr bzw. dem Rettungsdienst einsetze.

    Wenn Du allerdings eine Übersicht suchst, in der geschrieben steht:

    Der Feuerwehrmann darf:
    - bei Rot fahren - ja
    - schneller als 50 fahren - ja
    - alkoholisiert fahren - nein
    - ohne Sicherheitsgurt fahren - nein
    usw., dann wird das nicht so einfach. Ich glaube nicht, dass eine derartige Auflistung im Lande existiert. Selbst wenn sie existiert, bin ich mir nicht sicher, ob sie rechtlich haltbar ist.

    Wenn man den 35 und 38 StVO aber erst einmal verstanden hat, kann man eigentlich jede Einsatzsituation bewerten und sich die Fragen so selber beantworten.

    Wenn Interesse an der Präsentation und weitere Informationen besteht, dann brauche ich Deine E-Mail-Adresse.

    Viele Grüße aus Warendorf

    Andreas Schröder



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