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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSonderrecht und StVO31 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW390390
Datum09.03.2007 14:23      MSG-Nr: [ 390390 ]12877 x gelesen
Infos:
  • 09.03.07 Literatur Rechtsgrundlagen & Fahrpraxis

  • Hi!

    Geschrieben von Jürgen RinghoferDer Feuerwehrmann ging damals davon aus, dass sein Handeln erlaubt sei und er nichts verbotenes tat. Da hat er sich aber geirrt. = Verbotsirrtum

    Das ist so nicht richtig.
    1) Das OLG war schon der Ansicht, dass das Verhalten des FA richtig war, dies war zwischen verschiedenen OLG jedoch umstritten.

    2) Das OLG Stuttgart hat dann gesagt, es kommt aber gar nicht darauf an, ob es objektiv richtig war oder nicht. Es reicht im vorliegenden Fall aus, dass der FA es jedenfalls nicht besser wissen konnte.

    Daher konnte man sich den Streit zu 1) sparen.

    Gruß
    Sven



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