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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Sonderrecht und StVO | 31 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 390390 | ||
| Datum | 09.03.2007 14:23 MSG-Nr: [ 390390 ] | 12877 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Jürgen Ringhofer Der Feuerwehrmann ging damals davon aus, dass sein Handeln erlaubt sei und er nichts verbotenes tat. Da hat er sich aber geirrt. = Verbotsirrtum Das ist so nicht richtig. 1) Das OLG war schon der Ansicht, dass das Verhalten des FA richtig war, dies war zwischen verschiedenen OLG jedoch umstritten. 2) Das OLG Stuttgart hat dann gesagt, es kommt aber gar nicht darauf an, ob es objektiv richtig war oder nicht. Es reicht im vorliegenden Fall aus, dass der FA es jedenfalls nicht besser wissen konnte. Daher konnte man sich den Streit zu 1) sparen. Gruß Sven | ||||
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