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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Übertriebene Vorsicht ??? | 36 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 390443 | ||
Datum | 09.03.2007 20:12 MSG-Nr: [ 390443 ] | 12414 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo Horn Naja, in Hessen gab es von der UKH ein eindeutiges Rundschreiben, das besagte, dass Sportliche Aktivitäten, die einen Wettkampfcharakter haben, nicht durch die Unfallkasse versichert sind. Na ja. Und was hat das für eine Auswirkung? i.d.R. doch keine. Wenn ich privat Fußball spielen sollte und mich verletze, dann zahlt meine Krankenkasse die Heilbehandlung und mein Arbeitgeber die Bezüge fort (bis die KV übernimmt). Wo ist dann das Problem, wenn mir etwas bei einem Feuerwehrfußballturnier passiert und die UK nicht zahlt? Man muß trennen zwischen a) nicht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert b) gesetzlich verboten Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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