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Rubrik | Einsatz | zurück | |||
Thema | Idee: Bereichsleitung der Feuerwehr war: Prozess Wolmirstedt | 7 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 390775 | |||
Datum | 12.03.2007 06:15 MSG-Nr: [ 390775 ] | 3757 x gelesen | |||
Es würde mich interessieren, wie sich deren Führung praktisch auswirkt. Die Möglichkeiten sind im Einzelnen immer von er jeweiligen landesrechtlichen Lage abhängig. Daher gibt es in den Ausgestaltungsmöglichkeiten kleinere Unterschiede. Zusammenfassend kann man jedoch folgendes sagen: 1. Die Feuerwehren sind Einrichtungen der Städte und Gemeinden. 2. Die KBX stellen die Fachaufsicht dar. 3. Aufgrund des Förderalismusses sind deren Möglichkeiten direkt einzugrefen (mal mit ausnahme von Einsatzsituationen) gering. 4. Vorhandene Möglichkeiten werden nur selten genutzt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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