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Rubrik | Einsatz | zurück | |||
Thema | Idee: Bereichsleitung der Feuerwehr war: Prozess Wolmirstedt | 7 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 390790 | |||
Datum | 12.03.2007 11:03 MSG-Nr: [ 390790 ] | 3692 x gelesen | |||
4. Vorhandene Möglichkeiten werden nur selten genutzt. Mal eine Ergänzung zu meinem vorherigen Beitrag. Allein wenn die Fachaufsicht sich die Mühe macht die Webseiten der in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Feuerwehren zu durchforsten dürfte sich manch interessanter Ansatzpunkt finden. Die im Netz veröffentlichten Dienstpläne einiger Feuerwehren lassen beispielsweise eindeutig darauf schließen, daß nicht der erforderliche Fortbildungsaufwand betrieben wird (Diskussion darüber hatten wir ja bereits vor einer Weile). Aufgrund der Tatsache, daß man besagte Dienstpläne bei einigen Wehren schon seit Jahren vorfindet (immer wieder in der aktuellen Version) muß ich doch davon ausgehen, daß die Fachaufsicht entweder die besagte Internetseite noch nicht geöffnet hat oder einfach kein Interesse besteht entsprechend tätig zu werden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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