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Feuerwehrdienstvorschrift
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RubrikAusbildung zurück
ThemaLehrgangsvoraussetzungen NRW7 Beiträge
AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW390903
Datum12.03.2007 19:23      MSG-Nr: [ 390903 ]5087 x gelesen

Hallo Markus,

Geschrieben von Markus GroßLehrgangsvoraussetzungen sind bundeseinheitlich geregelt in der FwDV 2.

Hast du das auch dem Innenministerium und dem IdF NRW schon erzählt?

Schau mal in den Runderlaß den ich ich verlinkt habe. Un die Voraussetzungen für den FIII. Das ist sicher nicht bundeseinheitlich, sondern NRW ist über den Forderungen der FwDV 2.

Und wenn man den aktuellen FIV-Pilotlehrgang und die Voraussetzungen ließt, da steht die gleichen Anforderungen drin.
Kann jeder sich selber ausrechnen, was passiert wenn aus Pilot Standard wird.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

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