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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Lehrgangsvoraussetzungen NRW | 7 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 390903 | ||
Datum | 12.03.2007 19:23 MSG-Nr: [ 390903 ] | 5087 x gelesen | ||
Hallo Markus, Geschrieben von Markus Groß Lehrgangsvoraussetzungen sind bundeseinheitlich geregelt in der FwDV 2. Hast du das auch dem Innenministerium und dem IdF NRW schon erzählt? Schau mal in den Runderlaß den ich ich verlinkt habe. Un die Voraussetzungen für den FIII. Das ist sicher nicht bundeseinheitlich, sondern NRW ist über den Forderungen der FwDV 2. Und wenn man den aktuellen FIV-Pilotlehrgang und die Voraussetzungen ließt, da steht die gleichen Anforderungen drin. Kann jeder sich selber ausrechnen, was passiert wenn aus Pilot Standard wird. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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