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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | nebenberufliche Werkfeuerwehr | 24 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 390929 | ||
Datum | 12.03.2007 22:00 MSG-Nr: [ 390929 ] | 7627 x gelesen | ||
Wäre nett, wenn du dich da mal schlaumachen könntest! Ich kann mir aber vorstellen, dass man als Azubi auch erst ab einem bestimmten Alter=> Ausbildungsstand zur Nebenberuflichen kann. MfG Daniel Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. | ||||
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