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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | verbindliche (?) Vorgaben der jährlichen Fahrpraxis der Maschinisten? | 4 Beiträge | ||
Autor | Phil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau | 390948 | ||
Datum | 12.03.2007 23:00 MSG-Nr: [ 390948 ] | 3642 x gelesen | ||
Hallo Bei uns sind im Aargau insgesamt 8 Stunden Ausbildung für die Chauffeure vorgeschrieben. Daneben muss eine Ausbildungskontrolle geführt werden, wo vermerkt wird, wann der betreffende AdF welche Ausbildung genossen hat. Dies wurde nötig, weil es innerhalb von kurzer Zeit zu zwei Unfällen mit Feuerwehrfahrzeugen gekommen ist, bei denen zum Glück niemand verletzt wurde. Die beiden Fahrzeuge allerdings waren reif für die Halde. Link Gruess | ||||
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