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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFAQ: Übungsleiterpauschale17 Beiträge
AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland391283
Datum14.03.2007 21:10      MSG-Nr: [ 391283 ]7616 x gelesen

Mein (bescheidener) Beitrag als Finanzbeamter (wobei Einkommensteuer nicht mein Hauptgeschäft ist). Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG). Beispiel:Du erhälst Geld von deiner Gemeinde (Aufwandsentschädigung, o.ä) für Ausbildungstätigkeit. Diese mußt du bei deiner Einkommensteuererklärung als Einkommen angeben, wobei ein Betrag in Höhe von 1.848,00? jährlich steuerfrei ist.

Gruß Daniel



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