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Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrmann
RubrikEinsatz zurück
ThemaUS-Militärpolizei behindert Rettungsarbeiten60 Beiträge
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW392273
Datum20.03.2007 20:08      MSG-Nr: [ 392273 ]14295 x gelesen

Geschrieben von Alexander BlasczykEinmal vorweg: Militärische Objekte sind mit Sicherheit immer mit Vorsicht zu genießen! Sie fallen auf jeden Fall in die Gefahrengruppe III nach FwDV 500 bei ABC-Einsätzen. D. h., ein Tätigwerden erfolgt nur zusammen mit einer entsprechend berechtigten und fachkundigen Person.

Dem wage ich zu widersprechen, dazu ist die Bandbreite militärischer Objekte denn doch etwas zu groß. Wenn ich auf einen stinknormalen nicht eingezäunten Wald-Wiesen-Truppenübungsplatz fahre, um einen Flächenbrand zu löschen dann werde ich bestimmt nicht stundenlang auf Diplom-Landwirt oder Förster warten, um ein paar Liter Wasser zu verteilen...

Geschrieben von Alexander BlasczykEin anderer Punkt: Einmal unanhängig von der Rechtsgrundlage, die hier tatsächlich besteht, spricht "Waffengewalt" für ein defensives Vorgehen, oder nicht? ;-)

-Pol zur Einsatzstelle
-Amtshilfeersuchen: Diese Personen behindern mich bei den Rettungsarbeiten, entfernen sie sie und stellen sie die Personalien fest.

Geschrieben von Alexander BlasczykMüssen Einsätze in militärischen Objekten eigentlich vorgeplant werden?

Werden Dir die Gefahrenquellen offengelegt, so daß Du den Einsatz verantwortungsvoll für Dein Personal vorplanen kannst?

Ich bin mir außerordentlich sicher, daß keine deutsche Feuerwehr präzise Listen der in ihren Einzugsgebiet gelagerten ABC-Waffen hatte oder hat.

Darüber hinaus haben die Streitkräfte auch spezifische Verfahren und Anweisungen zur Gefährdungsanalyse, die US-Version kannst Du Dir zum Beispiel in der FM 3-19.30 physical security und der FM3-100.12 risc management in der
Reimer online library betrachten.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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