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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Helmlampen Verboten | 27 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 392748 | ||
Datum | 24.03.2007 10:31 MSG-Nr: [ 392748 ] | 8917 x gelesen | ||
Geschrieben von Hanswerner Kögler Wobei DINlich, wie FwDVstrenglich weder nachleuchtende Helme (wie lange eigentlich und wo "geladen"), noch redudante Leuchten vorgeschrieben sind. also doch bloß 1 HSR und 1 HSW (o.ä.) ;-) Reichsleuchtkörper: Full ACK zu den o.g. Vorschriften, daß ich zwei im Trupp haben will ergibt ja auch meine verantwortungsvoll durchgeführte Gefährdungsanalyse (Die dann Zwecks höherer Ausfallsicherheit auch gleich noch LED-Leuchmittel und Diversifizierung vorsehen könnte.) Helme: Diese sind wiederum in der zumindest anzunehmend nachleuchtenden Ausfertigung in den "Verwaltungsvorschriften" FwDV abgebildet, daraus könnte man sich wiederum geneigt sehen, indirekt eine Ausstattungsempfehlung oder sogar eine anerkannte Regel der Technik abzuleiten ;-) Geladen werden sie selbstverständlich in Anlehnung an die Anforderungen für Sicherheitsbeleuchtungen der Arbeitsstättenverordnung *ggg* (Langsam macht es Spaß, aber ich geh jetzt trotzdem erstmal eine Runde laufen.) mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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