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Feuerwehrdienstvorschrift
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Atemschutzgeräteträger
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RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung zum Atemschutzgeräteträger12 Beiträge
AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz392935
Datum25.03.2007 15:57      MSG-Nr: [ 392935 ]5161 x gelesen

Hallo Forum

Geschrieben von Bernhard DeimannRLP hat scxhon 1977 die FwDV 2/1 und 1979 die FwDV 2/2 eingeführt in welchen die FW-Ausbildung u.a. die Ausbildung zum AGT vorgeschrieben wird.Nunja, damals gab es mancherorts noch recht "wilde" Zustände. Wer sich mal bewusst macht, wie das Feuerwehrwesen in den 70er Jahren in RLP aussah, und welchen Problemen/Herausforderungen man sich gegenübersah. In der Fläche hatten es die Ortswehren (bestenfalls) geschafft von einem TSA auf ein TSF zu wechseln. Die "Stützpunkte" verfügten seinerzeit über Atemschutz, von den Ortswehren so gut wie keine. Außerdem hatte man eine Gebietsreform hinter sich, welche völlig neue Strukturen (auch für die Feuerwehr) brachte. Die Kreisausbildung war bestenfalls im Anfangsstadium, blieb also die Ausbildung vor Ort (in wie weit wurde die durchgeführt?) oder die Landesfeuerwehrschule. Wie konsequent ist das seinerzeit kontrolliert/durchgezogen worden?

Geschrieben von Bernhard DeimannDass dies jetzt nach rund 30 Jahre zur Debatte steht ?Keine Frage, dafür hab ich auch kein Verständnis. Sollte heutzutage kein Thema mehr sein.

Gruß
Thomas



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