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Thema | Verkehrsverbund unter Sonder - BVG in Berlin | 8 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8G., Erfurt / Thüringen | 393060 | ||
Datum | 26.03.2007 01:21 MSG-Nr: [ 393060 ] | 4764 x gelesen | ||
Rechtsgrundlage für sowas ist natürlich die StVO. Hier halt §35 und §38. Unfallhilfsfahrzeuge des ÖPNV mit schienengebunden Fahrzeugen. Stand früher (zu Zeiten als ich meinen FS gemacht habe) ausdrücklich da mit drinnen. Keine Ahnung wo das allerdings mit hinverschwunden ist. Könnte unter Umständen mit in den Abs. 6 reinfallen. Ich denke da gabs nen Unfall/Defekt mit nem Triebwagen der S- oder U-Bahn. Bei uns hat der ÖPNV mehrere von solchen "Dispatcher"-Fahrzeugen. MkG Tom -Meine Meinung- | ||||
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