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RubrikSonstiges zurück
ThemaVerkehrsverbund unter Sonder - BVG in Berlin8 Beiträge
AutorThom8as 8G., Erfurt / Thüringen393060
Datum26.03.2007 01:21      MSG-Nr: [ 393060 ]4764 x gelesen

Rechtsgrundlage für sowas ist natürlich die StVO. Hier halt §35 und §38.

Unfallhilfsfahrzeuge des ÖPNV mit schienengebunden Fahrzeugen. Stand früher (zu Zeiten als ich meinen FS gemacht habe) ausdrücklich da mit drinnen. Keine Ahnung wo das allerdings mit hinverschwunden ist. Könnte unter Umständen mit in den Abs. 6 reinfallen.

Ich denke da gabs nen Unfall/Defekt mit nem Triebwagen der S- oder U-Bahn.

Bei uns hat der ÖPNV mehrere von solchen "Dispatcher"-Fahrzeugen.


MkG
Tom

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