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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Kann man beides bekleiden? stell. Wehrführer und Gruppenführer? | 17 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 393354 | |||
Datum | 27.03.2007 10:24 MSG-Nr: [ 393354 ] | 8463 x gelesen | |||
Kann man beide Ämter in der gleichen Wehr bekleiden? Stellv. Wehrführer und gleichzeitig Gruppenführer? Kommt vermutlich darauf an was eure kommunale Satzung hergibt. Welche Aufgaben haben denn die Inhaber dieser beiden Funktionen? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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