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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kann man beides bekleiden? stell. Wehrführer und Gruppenführer? | 17 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8M., Altlandsberg, z.Z. Lübeck / Brandenburg | 393362 | ||
Datum | 27.03.2007 11:18 MSG-Nr: [ 393362 ] | 8600 x gelesen | ||
Hallo Heiko, da Du aus Schleswig-Holstein kommst werde ich versuchen, die Frage auch Beispiel von Lübeck regional bezogen zu beantworten. In der Wehr wird ein Wehrvorstand gewählt, welcher sich aus Wehrführung, stellv. Wehrführung, Gruppenführung und noch anderen Funktionen zusammensetzt (Schriftführung, Kassenführung etc.). Das hat jedoch alles nichts mit einem Verein zutun, wie Außenstehende vielleicht vermuten würden. Für den Einsatz hat diese Stellung wenig Bedeutung. Jedoch werden taktische Positionen wie Gruppenführer in Einsätzen erst durch gewählte Personen des Vorstandes besetzt. Sollten diese nicht vor Ort sein, so nehmen andere entsprechend ausgebildete Kräfte diese Position ein. Nun zu deiner Ausgangsfrage: Ich beziehe deine Frage auf die Tätigkeit im Wehrvorstand. Für alle anderen Sachverhalte macht es keinen Sinn (siehe oben und andere Beiträge). Du würdest quasi zwei Positionen innerhalb des Vorstandes besetzten. Ich habe in der Satzung der freiwilligen Feuerwehr Lübeck keine Passage gefunden, die es verbietet. Mit der Wahl zur Wehrführung hast Du jedoch andere administrative Aufgaben als ein Gruppenführer. Mir stellt sich eher die Frage nach dem Sinn, beide Funktionen zu bekleiden. Gruß Christian | ||||
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