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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Kann man beides bekleiden? stell. Wehrführer und Gruppenführer? | 17 Beiträge | ||
| Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 393410 | ||
| Datum | 27.03.2007 19:15 MSG-Nr: [ 393410 ] | 8465 x gelesen | ||
Moin Janek, das ist dann in Brandenburg so. In Schleswig-Holstein sieht das anders aus. Ortswehrführer in Orten bis 1000 EW: Gruppenführung Ortswehrführer (1001-5000 EW): Zugführung Ortswehrführer (5001-20000 EW): Zugführung + Führung von Verbänden Ortswehrführer (>20000 EW): Zugführung, Führung von Verbänden + Gemeindewehrführung Gemeindewehrführer (-1000 EW): Zugführung + Gemeindewehrführung Gemeindewehrführer (>1000 EW): Zugführung, Führung von Verbänden + Gemeindewehrführung Amtswehrführer: Zugführung, Führung von Verbänden + Gemeindewehrführung Siehe: Gliederung und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, der Pflichtfeuerwehren und der Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Gliederung und Ausbildung) MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | ||||
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