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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | 'Corporate Identity' einer FF | 19 Beiträge | ||
| Autor | Marc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern | 393574 | ||
| Datum | 28.03.2007 18:59 MSG-Nr: [ 393574 ] | 7387 x gelesen | ||
| Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer Meines Wissens ist eine Freiwillige Feuerwehr gemäß Erlass sogar verpflichtet den Begriff "Freiwillige" Feuerwehr zu benutzen. Habe ich aber bislang noch nicht auf Papier gesehen. Möglich. In der AVBayFwG steht zumindest mal unter §2 Bezeichnung der gemeindlichen Feuerwehren: 1 Die Feuerwehr einer Gemeinde führt die Bezeichnung "Freiwillige Feuerwehr/ Pflichtfeuerwehr/ Berufsfeuerwehr ................... (Gemeinde)". 2 Ortsfeuerwehren können die Bezeichnung "Freiwillige Feuerwehr .............. (Gemeindeteil)/ ...............(Gemeinde)" führen. | ||||
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