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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaSind freiwillige Feuerwehrleute Mitarbeiter des Trägers ?6 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg393603
Datum28.03.2007 22:58      MSG-Nr: [ 393603 ]3992 x gelesen

Hallo Carmen , Hallo Forum,

Geschrieben von Carmen Fuchs
Das ist eine Interessante Frage, daher habe ich mal einen eigenen Thread erstellt.
Sind freiwillige Feuerwehrleute Mitarbeiter im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung?
Muß die Kommune, Verbandsgemeinde,Stadt usw. als Träger der Feuerwehr ihre Mirarbeiter gamäß dieser Verordnung schützen?

Gegenfrage: Ist dies überhaupt relevant?
Oder
Warum muss Hauptamtliches Personal besser geschützt sein wie ehrenamtliches?

Beim Schutz unserer Kräfte, darf es nach meiner Meinung, keinen unterschied über den Status der FWA geben.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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