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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaSind freiwillige Feuerwehrleute Mitarbeiter des Trägers ?6 Beiträge
AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen393633
Datum29.03.2007 06:47      MSG-Nr: [ 393633 ]3978 x gelesen

Geschrieben von Michael BayerGeschrieben von Carmen Fuchs

Das ist eine Interessante Frage, daher habe ich mal einen eigenen Thread erstellt.
Sind freiwillige Feuerwehrleute Mitarbeiter im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung?
Muß die Kommune, Verbandsgemeinde,Stadt usw. als Träger der Feuerwehr ihre Mirarbeiter gamäß dieser Verordnung schützen?

Gegenfrage: Ist dies überhaupt relevant?


Ja, weil die BetrSichV in einigen Dingen den wesentlich älteren BGVen / GUVen widerspricht


Oder
Warum muss Hauptamtliches Personal besser geschützt sein wie ehrenamtliches?

Beim Schutz unserer Kräfte, darf es nach meiner Meinung, keinen unterschied über den Status der FWA geben.


Das sollte so sein. Gibt es aber, so lange die FUKen die BetrSichV nicht als geltend für die ehrenamtlichen Mitglieder anerkennt. Es sind keine wesentlichen Dinge, die anders sind, aber bei regelmäßigen Überprüfungen von Arbeitsmitteln kommt es schon zu Differenzen, vor allem, was die Qualifikation der Prüfer anbelangt.

Gruß, Rainer


--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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