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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Sind freiwillige Feuerwehrleute Mitarbeiter des Trägers ? | 6 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 393651 | ||
Datum | 29.03.2007 09:53 MSG-Nr: [ 393651 ] | 4035 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Carmen Fuchs Sind freiwillige Feuerwehrleute Mitarbeiter im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung? Die BetrSichV kennt keine Mitarbeiter, sondern nur Beschäftigte. Freiwillige Feuerwehrangehörige sind keine Beschäftigten i.S. der BetrSichV. Zumindest ist das für mich die logische Konsequenz. da sie auch keine Beschäftigten i.S. des ArbSchG sind, letzteres hat der damalige BAGUV mal Mitte der neunziger Jahre klären lassen. Geschrieben von Carmen Fuchs Muß die Kommune, Verbandsgemeinde,Stadt usw. als Träger der Feuerwehr ihre Mirarbeiter gamäß dieser Verordnung schützen? Ja. GUV-V-A1, § 2 Abs. 1 i.V. mit Anlage 1. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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