Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Chaos der Deregulierung - war: BGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränd.... | 7 Beiträge |
Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 394007 |
Datum | 30.03.2007 19:41 MSG-Nr: [ 394007 ] | 4514 x gelesen |
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Geschrieben von Rainer HarmsenEs gilt vorab die Betriebssicherheitsverordnung, sobald jemand in einem Beschäftigungsverhältnis steht.
Sorry, wenn ich immer noch nicht ruhe geben. Du scheinst Dich auszukennen. Also wenn immer es (bezahlte) Angestellt gibt müsste die Betriebssicherheitsverordnung gelten? Das würde für BF´s gelten, für LFKS, für Schulen und Kindergärten?
Geschrieben von Rainer HarmsenDie Betriebssicherheitsverordnung mit ihren TRBSen ist nun mal aktueller, wie die UVVen. Ist sie damit nicht automatisch in den o.g. Fällen anzuwenden?
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