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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaChaos der Deregulierung - war: BGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränd....7 Beiträge
AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen394039
Datum30.03.2007 22:19      MSG-Nr: [ 394039 ]4577 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Carmen FuchsSorry, wenn ich immer noch nicht ruhe geben. Du scheinst Dich auszukennen. Also wenn immer es (bezahlte) Angestellt gibt müsste die Betriebssicherheitsverordnung gelten? Das würde für BF´s gelten, für LFKS, für Schulen und Kindergärten?

Kein Problem, wer fragt, führt...

Ja, §1 sagt das eindeutig aus:

Geschrieben von ---BetrSichV--- Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.

Was immer man auch unter Beschäftigten versteht, die FUK zählen die Angehörigen der FF nicht dazu.

Geschrieben von Carmen FuchsGeschrieben von Rainer Harmsen---
Die Betriebssicherheitsverordnung mit ihren TRBSen ist nun mal aktueller, wie die UVVen. Ist sie damit nicht automatisch in den o.g. Fällen anzuwenden?


Nein, es kann aber sein, dass die UVVen dadurch nicht dem aktuell geltenden Recht gerecht werden oder falsche Quellenangaben enthalten, usw.

Gruß, Rainer


--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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