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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Chaos der Deregulierung - war: BGV A2 (VBG4) - Prüfung ortsveränd.... | 7 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 394039 | ||
Datum | 30.03.2007 22:19 MSG-Nr: [ 394039 ] | 4577 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Carmen Fuchs Sorry, wenn ich immer noch nicht ruhe geben. Du scheinst Dich auszukennen. Also wenn immer es (bezahlte) Angestellt gibt müsste die Betriebssicherheitsverordnung gelten? Das würde für BF´s gelten, für LFKS, für Schulen und Kindergärten? Kein Problem, wer fragt, führt... Ja, §1 sagt das eindeutig aus: Geschrieben von ---BetrSichV--- Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Was immer man auch unter Beschäftigten versteht, die FUK zählen die Angehörigen der FF nicht dazu. Geschrieben von Carmen Fuchs Geschrieben von Rainer Harmsen--- Nein, es kann aber sein, dass die UVVen dadurch nicht dem aktuell geltenden Recht gerecht werden oder falsche Quellenangaben enthalten, usw. Gruß, Rainer --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | ||||
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