News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heute im TV: Ausgebrannte Feuerwehr ? Freiw. ersticken in Richtlinien | 34 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 394051 | ||
Datum | 31.03.2007 00:14 MSG-Nr: [ 394051 ] | 10006 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard Deimann So sieht es für BaWü auch der § 8 des Feuerwehrgesetzes vor; die Unterführer (GF,ZF) werden vom FW-Kommandant bestellt. In unserer FF lt. örtlicher Satzung z.B. auf 5 Jahre. Das kann ich nicht nachvollziehen, wozu benötige ich einen gewählten Unterführer? Es gibt einen Wehrleiter (oder auch Zugführer genannt) und der hat auch ein quasi mehr oder weniger Verwaltungsamt. Aber was macht der Unterführer? Ist der immer für ein Einsatzfahrzeug der Fahrzeugführer? Ich stehe gerade aufem Schlauch, weil ich mir nicht vorstellen kann welche besondere Einsatz- und/ oder Verwaltungsaufgabe dies notwendig werden lässt. Kann mir mehr weiterhelfen und den Unterführer erklären? Bisher dachte ich der erste Führer (egal ob Gruppe, Zug oder Verband) nimmt die Aufgabe des Fahrzeugführers wahr, solange nicht etwas dagegen spricht, bsp. sind ein Zugführer und ein gruppenführer an Wache, dann könnte es sinnvoll sein, das der Zugführer den Zug führt (sofrn denn vorhanden und benötigt) und der Gruppenführer das LF/ TLF. Also ich bin stark am grübeln. Mit kameradschaftlichen grüßen Thobias Besucht mal meine Website http://www.feuerwehr-deusen.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|