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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaHeute im TV: Ausgebrannte Feuerwehr ? Freiw. ersticken in Richtlinien34 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW394053
Datum31.03.2007 00:33      MSG-Nr: [ 394053 ]9893 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerUnterführer ist hier Synonym für GrFü und ZFü.

Sprich der Feuerwehrkommandant bestimmt, wer "unter ihm" die Funktion des GrFü und ZFü (Ausbildung vorausgesetzt) im Einsatz wahrnehmen darf (da er als Kommandant ja dafür den Kopf für den Mist den diese bauen hinhalten muß).


Kann man im Einsatzfall echt warten, bis der entsprechende GF an der Wache eintrifft? Wird dann solange trotz Stärke 0/1/5 oder gar 0/1/8 gewartet, nur wal der GF nicht der ist, der bestimmt wurde?

Geschrieben von Christian Fischer(da er als Kommandant ja dafür den Kopf für den Mist den diese bauen hinhalten muß).

Muss nicht jeder in erster Linie selbst für seine Fehler eintreten? Schuld kann doch nicht von einer Person auf die andere transferiert werden, nur weil er Chef ist? Eltern haften ja schließlich auch nicht für ihre Kinder, obwohl es auf vielen Schildern steht.

Immer noch fragend, Ich muss leider sagen, die antwort reicht mir nicht aus, weil ich sie immer noch nicht verstehe!

Trootzdem danke und freundliche Grüße
Thobias


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