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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heute im TV: Ausgebrannte Feuerwehr ? Freiw. ersticken in Richtlinien | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 394088 | ||
Datum | 31.03.2007 10:49 MSG-Nr: [ 394088 ] | 9936 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch Dann bin ich GF bis ich entweder ZF werde oder tot rum falle Nicht in Ba-Wü. Da bist Du so lange GrFü (Ausbildung vorausgesetzt), wie der Feuerwehrkommandant das für richtig hält. Geschrieben von Florian Besch die Qualifikation hat aber nichts mit der Funktion zu tun d.h.: jein. In Ba-Wü gehen Qualifiklation und Funktion Hand in Hand. Nur wer die Qualifikation hat und vom Feuerwehrkommandanten ernannt wurde kann die Funktion (egal ob für Ausbildung oder Einsatz) ausüben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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