aber es gibt sie eben in einigen BL und ich erwähnte es deshalb weil in dem Ursprungsthread (und leider auch einigen anderen) von einigen wenigen immer nullsehr, sehr pauschalisierend über ....Führungskräftequlaitäten und -qualifikation, Qualität der Führungsausbildung an LFS, Feuerwehrverbände.....etc. etc. hergezogen wird und es muß "erlaubt" sein auch auf Regelungen, Tatsachen hinzuweisen, wo es eben anders, vielleicht auch besser, läuft ?!?!
Wobei ich mich fragen muß, ob es dann noch sinnvoll ist die Feuerwehr als Aufgabe der Städte und Gemeinden zu sehen wenn man den Herren auf der Kreisebene (Brandschutzaufsichtsdienst oder wie auch immer genannt) so tiefe, fest vorgegebene Eingriffsrechte ermöglicht. Dann kann man den gesamten Brandschutz eigentlich auch gleich auf Kreisebene ansiedeln.
Und ebenso pauschal sind Unterstellungen, dass Wehrleiter oder Kommandanten sich "königsgleich" aussuchen, wen sie z.B. zu LEhrgängen senden, Führungsfunktionen übertragen etc.
Ich habe es ja glücklicherweise nie paschalisiert, finde es jedoch interessant, daß man solche Aussagen im gesamten Bundesgebiet sammeln kann. Dies läßt bei mir die Vermutung keimen, daß da vielerorts was dran sein könnte.
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
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