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RubrikAtemschutz zurück
ThemaÜbergewichtige Atemschutzgeräteträger46 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Düsseldorf / NRW394141
Datum31.03.2007 13:34      MSG-Nr: [ 394141 ]18454 x gelesen

Bei uns ist dies gerade auch ein sehr aktuelles Thema. Ich musste es im Februar am eigenen Leibe erfahren. Nachdem mich der Arzt für untauglich geschrieben hatte, wegen 5 KG zu viel über dem maximum. Also habe ich 12 KG abgenommen und bin letzte Woche wieder hin. Siehe da, ich bin wieder tauglich.

Jetzt kommt der größte Witz: Der Zugführer/Löschgruppenführer braucht keine G26!!!

Hallo, wieso wird hier mit zweierlei Mass gemessen??? Mir hat man gesagt, ich darf zu keinem Einsatz mehr kommen, weil es ja sein könnte, dass wenn ich Maschinist bin, ich in eine Gaswolke fahre und dann darf ich nicht einmal eine Maske mit Filter anziehen.
Ausserdem steht in der FwDV7 ganz klar drin, dass jeder Atemschutzgeräteträger für sich selbst verantwortlich ist. Weiter steht dort, jeder muss eigenverantwortlich zu dieser Untersuchung. Sollte er nicht wollen, kann ihn keiner zwingen, denn das greift in die Persönlichkeitsrechte eines Jeden ein.

Allerdings ist der Nachteil, wer keine gültige G26 hat und trotzdem unter Atemschutz eingesetzt wird und es passiert was, dann zahlt ihm niemand die anfallenden Kosten.



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