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Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRechte der Feuerwehr im Verkehr stärken!!31 Beiträge
AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg394277
Datum31.03.2007 19:34      MSG-Nr: [ 394277 ]11673 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerUnd ganz nebenbei. Selbst wenn das FwG eine entsprechende Regelung enthalten würde könnte Euer Bürgermeister sich diese Regelung vermutlich in die Haare schmieren, wenn es um eine Tätigkeit geht die nicht hoheitliche Aufgabe der Feuerwehr ist.
Denn auch andere Eingriffsbefugnisse (wie das Betreten von Grundstücken,...) sind nur dann für uns erlaubt, wenn wir hoheitlich tätig werden.
Davon kann bei der Sicherung einer Veranstaltung aber nicht die Rede sein.


Die Feuerwehr war im Sinne der Amtshilfe vom Ordnungsamt im Einsatz (Ortspolizeibehörde), also hatte sie wohl hoheitliche Aufgaben (bitte korrigiere mich wenn das falsch ist).


Mit kameradschaftlichen Grüßen
J. Köhler
http://www.florian-graben-neudorf.de
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Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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