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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Rechte der Feuerwehr im Verkehr stärken!! | 31 Beiträge | ||
| Autor | Joch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 394277 | ||
| Datum | 31.03.2007 19:34 MSG-Nr: [ 394277 ] | 11673 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Und ganz nebenbei. Selbst wenn das FwG eine entsprechende Regelung enthalten würde könnte Euer Bürgermeister sich diese Regelung vermutlich in die Haare schmieren, wenn es um eine Tätigkeit geht die nicht hoheitliche Aufgabe der Feuerwehr ist. Die Feuerwehr war im Sinne der Amtshilfe vom Ordnungsamt im Einsatz (Ortspolizeibehörde), also hatte sie wohl hoheitliche Aufgaben (bitte korrigiere mich wenn das falsch ist). Mit kameradschaftlichen Grüßen J. Köhler http://www.florian-graben-neudorf.de ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr. Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann! | ||||
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