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Atemschutzgeräteträger
RubrikAtemschutz zurück
ThemaÜbergewichtige Atemschutzgeräteträger46 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen394386
Datum01.04.2007 09:03      MSG-Nr: [ 394386 ]18378 x gelesen

Geschrieben von Christian Rütters
denn das greift in die Persönlichkeitsrechte eines Jeden ein.


Mag sein. Vergleichen wir das Ganze aber mal mit dem Barterlaß:
da gab es sogar schon Klagen von Berufsfeuerwehrleuten, die ihren Bart zu Gunsten ihrer Tauglichkeit als AGT nicht verschwinden lassen wollten und gegen den Barterlaß geklagt haben.

Die Gerichte gaben aber dem Arbeitgeber recht und die Bärte mußten ab.


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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