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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Regelmäßige Übungsfahrten war;Unfall mit Feuerwehrfahrzeug | 20 Beiträge | ||
Autor | René8 W.8, Tecklenburg - Leeden / NRW | 394721 | ||
Datum | 02.04.2007 13:49 MSG-Nr: [ 394721 ] | 5957 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Hilbert Ab wann darf ein "Neuling" bei Euch Fahren? Neulinge (Klasse B) werden langsam heran geführt... Einweisung, Übungsfahrten, Dienstfahrten usw. Ich dachte eher an Klasse C (80% der Kameraden verfügen bei uns über klasse C). Die meisten bei uns haben ihn erworben als sie bereits mehrere Jahre Klasse B besaßen. Grüße | ||||
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