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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Übergewichtige Atemschutzgeräteträger | 46 Beiträge | ||
Autor | Pete8r N8., Berlin / Berlin | 394941 | ||
Datum | 03.04.2007 17:11 MSG-Nr: [ 394941 ] | 18433 x gelesen | ||
Hallo zusammen, bei dieser Diskussion kommen bei mir Fragen auf die mir hier evt. jemand beantworten kann... Wo genau liegt der Unterschied zwischen einer Feuerwehrtauglichkeit bzw. einer Einsatztauglichkeit und der G26.3? Wenn ich letztere bei der Routineuntersuchung alle drei Jahre verliehre, darf ich dann noch am Dienst und an Einsätzen teilnehmen? Nach meiner Auffassung hängt die G26 nicht zwingend mit dem AGT zusammen. Ich kann ja auch aus anderen Gründen Dienstuntauglich werden. Gibt es eine Vorschrift oder ähnliches wo ich dieses in Erfahrung bringen kann. Bzw. wer trägt die Verantwortung ob jemand in der Mannschaft noch Atemschutz- bzw. Dienst- oder Einsatztauglich ist. Diese Verantwortung kann doch nicht beim einzelnen Feuerwehrmitglied liegen. Muss hier nicht der Dienstherr in die Verantwortung genommen werden? Oder halt die Gruppen- und Zugführer? Vielen Dank für alle Antworten mit kameradschaftlichem Gruß Peter | ||||
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