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Tragkraftspitzenanhänger
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMindestaustattung18 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen394992
Datum03.04.2007 20:47      MSG-Nr: [ 394992 ]6965 x gelesen

Da es einige Wehren in unsere Gegend gibt die lediglich mit einer TSA ausgestattet sind wollte ich auf diesen Weg fragen auf welchen Umfang sich die absolute Mindestaustattung in Deutschland beläuft.

Da hier mal wieder der Förderalismus greift, dürfte es schwer werden eine allgemeingültige Aussage darüber zu treffen. Es ist jedoch davon auszugehen, daß TSA so ziemlich die absolute Untergrenze darstellen dürften.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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