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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Konzept Pressedienst | 57 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 395913 | |||
Datum | 07.04.2007 12:26 MSG-Nr: [ 395913 ] | 11948 x gelesen | |||
Themengruppe: | |||||
Auch ich meine dass es tatsächlich schon vielerorst und nicht mancherorts Feuerwehrpressesprecher gibt. Das schon, doch nur in wenigen Regionen dürften die formalen Voraussetzungen dafür gegeben sein, daß diese Personen Aussagen treffen dürfen. Daher halte ich es auch nicht für richtig immer auf der BGM zu weisen. Wir leben in 2007, und sind wie du zurecht schreibst zu Auskünfte verpflichtet. Nicht die Feuerwehr sondern "die Behörde" (s. PrG der Länder) ist zur Auskunftsleistung verpflichtet und diese wird durch den Bürgermeister vertreten. Eine bessere Qualifizierung der Feuerwehrpressesprecher ist was wir brauchen. Jo, die brauchen wir. Doch für diese Tätigkeit reicht (wie bei vielen anderen) keine Schnellbleiche von drei Tagen. Im Übrigen benötigen wir auch Weiterqualifikationen in ganz anderen Bereichen. Vermutlich wäre es zunächsteinmal sinnvoller den anderweitigen Bedarf zu decken und dann erst Baustellen anzugehen, die nicht primär zu den Aufgabenbereichen der Feuerwehr gehören. Zwar sehe auch ich die Notwendigkeit der Pressebetreuung an der Einsatzstelle, die könnte aber auch vom Pressesprecher der Stadt/Gemeinde übernommen werden. Zumeist ist dieser entsprechent geschult und hat zudem nicht selten auch noch die formale Berechtigung Aussagen im Namen der Stadt/Gemeinde zu treffen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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