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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Konzept Pressedienst | 57 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 395917 | |||
Datum | 07.04.2007 12:48 MSG-Nr: [ 395917 ] | 11907 x gelesen | |||
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Vorher warst du aber noch vom gegenteil überzeugt und hast um Korrektur gebeten Die Existenz von Personen, welche sich Pressesprecher nennen habe ich nie angezweifelt. Dann müssen wir eben daran arbeiten. Wenn entsprechend qualifiziertes Personal da ist i.O. - dummerweise scheinen die deutschen Feuerwehren noch nicht einmal ausreichend Personal für das Kerngeschäft zu haben. Wenn die Anderen ganauso denken, dann ist diese Denkweise das perfekte Alibi für totalen Stillstand. Und so sieht es an mancher Baustelle dann auch aus. Mit dem großen Unterschied, daß diese anderen Baustellen zumeist das Kerngeschäft betreffen. Der Rest dieser Aussage zweifle ich stark an. Welchen Teil? Die Existenz, die Qualifikation oder die formale Berechtigung für die Stadt/Gemeinde zu sprechen? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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