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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Konzept Pressedienst | 57 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 395950 | |||
Datum | 07.04.2007 14:16 MSG-Nr: [ 395950 ] | 11942 x gelesen | |||
Themengruppe: | |||||
Hast du schon mal ein Profifussballverein gesehen der auf Torwart und Verteidigung verzichtet hat, nur weil sie im Angriff schlecht ist. Und Tore schießen ist ja schließlich das Kerngeschäft, oder? Der Vergleich hinkt. DernPressesprecher ist doch eher mit dem Würstchenverkäufer vor dem Stadion zu vergleichen. Sie btrifft die Qualifikation, und da nicht mal der allgemeine Teil der Pressearbeit betreffen, sondern spezifisch die an einer feuerwehreinsatzstelle. Wobei zu fragen ist, was einfacher zu erreichen ist. Die Qualifikation eines FA zu einem Pressesprecher oder die Qualifikation des kommunalen Pressesprechers um auch an Feuerwehreinsatzstellen tätig zu werden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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