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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hessische Landesfeuerwehrschule
RubrikTaktik zurück
ThemaAufgaben Wehrführer(Kdt) bzw. FF-Sonderführer??41 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen396382
Datum09.04.2007 18:19      MSG-Nr: [ 396382 ]21766 x gelesen

Moin

Hessen: §41 HBKG spricht vom "Einsatzleiter der Feuerwehr des Schadenortes", was laut herrschender Kommentarmeinung der Stadt-/Gemeindebrandinspektor als Leiter der Feuerwehr ist.

Regelungen für Wehrführer (also die Chef der Orts-/Stadtteilwehren) gab es früher wohl mal, gibt es aber nicht mehr.

Auch seitens der HLFS wird die Auffassung vertreten, dass der SBI/GBI alle Fälle "unter sich" bzw. den Fall seines Nichterscheinens per Dienstanweisung zu regeln hat, falls Übernahmemöglichkeiten für irgendjemanden außer ihm gewünscht sind.
So bei uns Anfang des Jahres geschehen.

Gruß
Sebastian


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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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