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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Aufgaben Wehrführer(Kdt) bzw. FF-Sonderführer?? | 41 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8K., Klempau / Schleswig-Holstein | 396578 | ||
| Datum | 10.04.2007 15:51 MSG-Nr: [ 396578 ] | 21651 x gelesen | ||
Moin! Für Schleswig-Holstein gilt: §19 BrSchG (1) Im Einsatz hat die Einsatzleitung der Gemeindefeuerwehr des Einsatzortes die Leitung bei den Lösch- und Rettungsarbeiten sowie bei der Durchführung der Technischen Hilfe. Die Amts- oder Kreiswehrführung kann die Leitung übernehmen. Bei gemeinsamem Einsatz von Berufs- und freiwilligen Feuerwehren hat die Einsatzleitung der Berufsfeuerwehr die Leitung. §19 BrSchG MkG, Christian Krupp PS: Dieser Beitrag gibt nur meine eigene und nicht die Meinung der Feuerwehr Klempau wieder. Besucht doch mal meine Homepage. | ||||
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