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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Aufgaben Wehrführer(Kdt) bzw. FF-Sonderführer?? | 41 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 396580 | ||
Datum | 10.04.2007 16:03 MSG-Nr: [ 396580 ] | 21841 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Sebastian Weiß Hessen: §41 HBKG spricht vom "Einsatzleiter der Feuerwehr des Schadenortes", was laut herrschender Kommentarmeinung der Stadt-/Gemeindebrandinspektor als Leiter der Feuerwehr ist. Die Grundlage dieser Interpretation interessiert mich bis heute. Im alten Brandschutzhilfeleistungsgesetz war, wenn ich jetzt nicht völlig daneben liege, dem SBI/GBI der Fw des Schadensortes die technische Einsatzleitung eindeutig zugeordnet. Das ist im HBKG definitiv nicht der Fall. Geschrieben von Sebastian Weiß Auch seitens der HLFS wird die Auffassung vertreten, dass der SBI/GBI alle Fälle "unter sich" bzw. den Fall seines Nichterscheinens per Dienstanweisung zu regeln hat, falls Übernahmemöglichkeiten für irgendjemanden außer ihm gewünscht sind. Auch die HLFS konnte mir damals trotz mehrmaligem Versprechen, das rauszusuchen nicht eindeutig sagen, wieso der SBI/GBI Kraft Amtes Einsatzleiter sein sollte. Dem Gesetzestext des HBKG ist das so eindeutig zumindest nicht zu entnehmen. Und irgendeinen Grund wird es meiner Meinung nach schon haben, dass man sowas nicht eindeutig beschreibt, oder? MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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