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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Aufgaben Wehrführer(Kdt) bzw. FF-Sonderführer?? | 41 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 396682 | ||
Datum | 11.04.2007 02:24 MSG-Nr: [ 396682 ] | 22168 x gelesen | ||
Moinsens Nachdem es Anfang letzten Jahres mal Diskussionen darüber gab, wer wann wo weshalb Einsatzleiter ist, wird, oder werden kann, erhoffte ich, in Kassel erleuchtet zu werden. Auf dem F III (bei dem ich mein Zimmer mit einem deiner Schützlinge teilte ;o) ) bekam ich im März letzten Jahres eben das oben geschriebene erzählt - weil "ist so". Es wurde definitiv ausgesagt, dass das HBKG keinem WeFü die Befugnis gibt, die EL an sich zu ziehen, falls nicht der SBI dafür Regelungen getroffen hat. Dem mag ich auch insoweit folgen, dass Übernahmerechte für WeFüs da ja auch wirklich nirgends drin stehen. Hab dann mal unsere Bibliothek durchstöbert und zwei Kommentare zum HBKG ausgegraben, die zwar beide dem GBI/SBI die Einsatzleitung zusprechen, die Begründungen finde ich aber eher dünn. Der eine stellt klar, dass jede Gemeinde ja nur eine Feuerwehr mit ggf. mehreren Ortsteilwehren hat, und schließt daraus, dass somit kein Wehrführer eines "Schadenortsteils" dem GBI/SBI als Chef des (ganzen) Schadensortes die Einsatzleitung streitig machen kann. Bis zu dessen eintreffen spricht er die EL der ersteintreffenden Führungskraft zu. Der andere leitet seine Ansicht daraus ab, dass durch §12 HBKG ja eine einheitliche Feuerwehrführung gewollt ist (na und?) und außerdem in den in §41 weiterhin geregelten Führungsstäben immer vom GBI/SBI die Rede ist, somit müsse der eingangs auch gemeint sein. Beides wie gesagt nicht gerade überzeugend, aber das einzige was ich an Kommentaren finden konnte. Ich konstruiere: Einsatz in einem Ortsteil, die ersteintreffende Führungskraft ist ein ausgebildeter GF mit meinetwegen einem TSF-W voll Leute. Und der bleibt bei dieser Auslegung nun Chef im Ring, egal wieviele weitere Kräfte noch kommen, bis der GBI/SBI anrückt? Coole Sache... Geschrieben von Ingo Horn Und irgendeinen Grund wird es meiner Meinung nach schon haben, dass man sowas nicht eindeutig beschreibt, oder?Vielleicht gerade weil man den Feuerwehren zutraute, für sich zu regeln, wer wann EL sein soll, und da auch maximale Freiheit gewähren wollte. Durch die Aussage "des Schadenortes" wird schonmal die Gemeinde festgelegt (nicht wie früher, dass der Stützpunkt von "auswärts" Chef spielen konnte) und alles was innerhalb der Gemeinde geregelt ist, ist ja eigentlich eben deren Sache. Genau diese wohl gewünschten Gedanken haben wir uns dann im folgenden gemacht, die Dienstanweisung gibt nun dem jeweils örtlich betroffenen WeFü/Stellv. ein Übernahmerecht (und eine Übernahmepflicht, wenn der bisherige [untergebene] EL sie loswerden will), selbiges analog dann darüber für SBI/Stellv. Zuletzt haben wir dann noch eine Möglichkeit der freiwilligen Übergabe aufgenommen, um bei theoretischem kompletten Fehlen der gewählten Führung dem GF aus meinem Beispiel oben zu ermöglichen, einem ZF/VF die EL zu übergeben. Bei Bedarf kannst du das Werk per Mail bekommen, einfach kurz Bescheid sagen. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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